„Minderheitenschulen“ und das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
Cover Lětopis 71
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Schlagworte

Schulwesen
Minderheitenschule
Segregation
Minderheitensprache
Staatssprache
Rahmenübereinkommen
Minority in a Minority

Abstract

„Minderheitenschulen“ und das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten

Ausgehend von der häufigen Verwendung der Bezeichnung „Minderheitenschulen“ un­tersucht der Autor, ob sich diese als rechtlicher Begriff eignet und wie das Rahmenüber­einkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (RÜ) sprachlich und normativ mit der Thematik des Unterrichtens sowohl der und in der jeweiligen Minderheitensprache als auch der und in der Staatssprache umgeht. Aus den zahlreichen Stellungnahmen des Be­ratenden Ausschusses (BA) zum RÜ werden Fallbeispiele dargestellt, aus denen sich er­gibt, dass der BA monolinguale Schulen und erst recht Segregation im Bildungswesen ablehnt und ein bi- oder multilinguales Unterrichtswesen präferiert, das in dieser Form schon in der Vorschule beginnt.

https://doi.org/10.59195/lp.2024.71-41
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